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Mitglieder eines Kulturvereins haben das grundlegende Recht, am Vereinsleben teilzunehmen, in der Mitgliederversammlung über die Genehmigung des Haushalts und über Satzungsänderungen abzustimmen sowie die Leitungsorgane zu wählen und selbst gewählt zu werden. Sie können außerdem die Räumlichkeiten besuchen und die Aktivitäten sowie Einrichtungen des Vereins nutzen. Das Stimmrecht ist persönlich und kann nicht ausgeschlossen werden.
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